Erstellung von Flucht- und Rettungspläne (nach DIN 4844-3, DIN ISO 23601)
Ausarbeitung, Erstellung und Hinterlegung von Flucht- und Rettungsplänen
Der Flucht- und Rettungsplan bietet im Gefahrenfall eine wichtige Orientierungshilfe. Er wird in den einzelnen Geschossen eines Gebäudes ausgehangen und enthält klare Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Ernstfall. Er hilft dabei, dass alle Rettungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen sofort gefunden werden, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten und Alarmmelder. Außerdem informiert der Flucht- und Rettungsplan über die schnellsten Flucht- und Evakuierungswege und ergänzt damit das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage. Um die Orientierung für den Nutzer zu erleichtern, ist er bewusst auf die Verwendung möglichst weniger Worte beschränkt.
Ein Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, der darzustellenden Details und des vorgesehenen Anbringungsortes
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Notausgänge
- Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschschläuche
- Lage der festgelegten Sammelplätze für flüchtende Anwesende in einer baulichen Anlage
- Standortdes Betrachters
- Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
- Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, grafischen Symbole und Farbcodes
Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie stets gut lesbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Es besteht übrigens eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007).
Lieferumfang
- Alle Pläne werden einlaminiert. Die Daten werden zudem im PDF-/DWG-Format auf CD zur Verfügung gestellt.
Bestandteile
- Lagerichtige Grundrissdarstellung
- Kennzeichnung des Standortes
- Übersichtsplan mit Lage des Objektes und Kennzeichnung des Sammelplatzes
- Darstellung aller relevanter Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnung aller Brandschutz- und Rettungseinrichtungen