Erstellung von Flucht- und Rettungspläne (nach DIN 4844-3, DIN ISO 23601)

Ausarbeitung, Erstellung und Hinterlegung von Flucht- und Rettungsplänen

Icon Notausgang
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Der Flucht- und Rettungsplan bietet im Gefahrenfall eine wichtige Orientierungshilfe. Er wird in den einzelnen Geschossen eines Gebäudes ausgehangen und enthält klare Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Ernstfall. Er hilft dabei, dass alle Rettungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen sofort gefunden werden, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten und Alarmmelder. Außerdem informiert der Flucht- und Rettungsplan über die schnellsten Flucht- und Evakuierungswege und ergänzt damit das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage. Um die Orientierung für den Nutzer zu erleichtern, ist er bewusst auf die Verwendung möglichst weniger Worte beschränkt.

Ein Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:

  • Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, der darzustellenden Details und des vorgesehenen Anbringungsortes
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Notausgänge
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschschläuche
  • Lage der festgelegten Sammelplätze für flüchtende Anwesende in einer baulichen Anlage
  • Standortdes Betrachters
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, grafischen Symbole und Farbcodes

Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie stets gut lesbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Es besteht übrigens eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007).

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Lieferumfang

  • Alle Pläne werden einlaminiert. Die Daten werden zudem im PDF-/DWG-Format auf CD zur Verfügung gestellt.

Bestandteile

  • Lagerichtige Grundrissdarstellung
  • Kennzeichnung des Standortes
  • Übersichtsplan mit Lage des Objektes und Kennzeichnung des Sammelplatzes
  • Darstellung aller relevanter Flucht- und Rettungswege
  • Kennzeichnung aller Brandschutz- und Rettungseinrichtungen