Brandschutzordnungen (nach DIN 14096)

Ausarbeitung, Erstellung und Hinterlegung von Brandschutzordnungen

Icon Kein Feuer
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Eine Brandschutzordnung ist Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und gliedert sich in drei Teile:

  • Teil A richtet sich an alle Anwesenden in einem Betriebsgebäude, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Regeln im Brandfall.
  • Teil B richtet sich vorrangig an die Mitarbeiter eines Betriebs. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie Verhaltensregeln im Brandfall. Er wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
  • Teil C richtet sich speziell an Mitarbeiter, die mit Brandschutzaufgaben betreut sind. Hier sind im Wesentlichen alle Brandschutzmaßnahmen und Instruktionen zu deren Durchführung aufgeführt.

Brandschutzordnungen können je nach gesetzlicher Bestimmung auch für Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime verpflichtend sein.

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